Mietbedingungen - Phönix Köln
Stand 04/2012
Für die Vermietung von Mietgeräten gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der Phönix GmbH & Co. KG (nachstehend „Auftragnehmer „)
Entgegenstehende oder von den Bedingungen des Auftragnehmers abweichende AGB des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht an. Bei allen künftigen Geschäften, auch wenn sie mündlich/telefonisch abgeschlossen werden, gelten die Bedingungen des Auftragnehmers auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen wurde.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahmeerklärung zustande. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung steht die Auftragsbestätigung sowie die Bereitstellung der bestellten Mietgeräte und Mitteilung der Versandbereitschaft gleich.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Die Mietdauer kann nur mit unserer Einwilligung verlängert werden.
Ist die Mietdauer nur voraussichtlich bestimmt, so endet die Mietberechnung frühestens mit dem 1. Werktag (Mo.-Fr.), nach Freimeldung durch den Mieter, wobei die Freimeldung mind. bis 15.00 Uhr des Vortages zu erfolgen hat bzw. innerhalb einer extra vereinbarten Freimeldungsfrist.
Der vereinbarte Mietpreis ist auf den normalen Gebrauch und eine max. Nutzung von 8 Std. täglich, 40 Std. pro Woche; 170 Std. pro Monat ausgerichtet und bezieht sich nur auf die vereinbarte bzw. voraussichtliche Mietdauer; es kann jedoch auch eine kürzere Mietdauer zu entsprechend höherem Miettarif vereinbart werden; Mehrstunden werden separat berechnet; es erfolgt keine Minderstundenrückrechnung.
Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des Mietgerätes, zur Beachtung der Betriebsanleitung und des Tragkraftdiagramms sowie zur Bedienung ausschließlich durch hierfür geeignetes Personal unter Beachtung der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften; bei Staplern nach BGV D27 (VBG 36) sind Fahrausweis und Fahrauftrag erforderlich.
Die tägliche Durchsicht auf Einsatztauglichkeit, Kontrolle und Auffüllen von Energie, Betriebs- und Schmierstoffen und erforderliche Säuberungen sind vom Mieter auf seine Kosten durchzuführen.
Reparaturen sowie Regelwartungen nach max. 300 Betriebsstunden sowie Pflichtprüfungstermine
sind vom Mieter anzuzeigen und ausschließlich bei uns anzufordern; das Mietgerät ist hierfür zur normalen Geschäftszeit zur Verfügung zu stellen.
Alle Risiken und Kosten durch Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften, durch unsachgemäße Behandlung, unerlaubten Betrieb auf öffentlichen oder beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen, durch Gefahrenerhöhung infolge Nutzung über normalen Gebrauch und Einsatzbedingungen hinaus sowie für Rad- bzw. Reifenverschleiß und Rad- bzw. Reifenschäden, sowie alle Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trägt der Mieter; dies gilt auch für Folgeschäden wie Mietausfall, der mit 50% der vereinbarten Miete berechnet wird.
Sämtliche mit dem Mietobjekt verbundenen Gefahren von der Übergabe bis zur Rücknahme trägt der Mieter, jedoch ist das Mietobjekt durch uns teilkaskoversichert (Brand, Diebstahl) mit einer Selbstbeteiligung die je nach Tonnagen für den Mieter variiert. Bei Maschinen, die im Abbruch oder ähnlich schweren Einsätzen eingesetzt werden, erhöht sich die Selbstbeteiligung dementsprechend für den Mieter.
Wir haften nicht für verspätete Übergabe oder zeitweiligen Ausfall des Gerätes sowie nicht für Schäden, die sich aus Besitz und Nutzung des Gerätes für den Mieter oder einen Dritten ergeben; diese Gefahren trägt ausschließlich der Mieter.
Kommt der Mieter mit dem Rechnungsausgleich aus diesem oder einem anderen laufenden Vertrag länger als 10 Tage ganz oder teilweise in Rückstand oder verstößt er gegen Bestimmungen dieser Verträge, so sind wir berechtigt, die Verträge fristlos zu kündigen, das betreffende Grundstück zu betreten und die Mietobjekte in Besitz zu nehmen.
Identität, Zustand, Funktion, Zählerstände und Energiestatus des Mietobjekts werden bei Auslieferung (mit Geräteeinweisung) und bei Rückholung jeweils in Anwesenheit des Mieters separat protokolliert.
Weitere Erkenntnisse kostenpflichtiger Schäden in unserer Werkstatt bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die ungehinderte Anlieferung und Abholung zu den vereinbarten Zeiten sind vom Mieter zu gewährleisten; Stand- und Wartezeiten sind kostenpflichtig.
Vom Mieter nicht erbrachte Reinigung und nicht wieder aufgefüllte Energie berechnen wir zu aktuellen, variablen Verrechnungssätzen, derzeit für Dieselkraftstoff je Ltr. € 1,98; für verbrauchte u. angebrochene Gasflaschen je Flasche € 31,00; für Gasflaschenverlust oder Rückgabe von Fremdgasflaschen € 50,00 und für Gasaluflaschen einen Pfand von € 110,00 netto.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Bitte senden/faxen Sie uns eine Kopie dieser Mietbedingungen mit Ihrem Auftrag umgehend mit Firmenstempel und rechtsverbindlich unterschrieben zurück.